Beipackzettel - Regenaplex Nr. 114 - Spigelia anthelmia comp.-Tropfen
Gebrauchsinformation
Regenaplex Nr. 114 - Spigelia anthelmia comp.-T ropfen
Lesen Sie die gesamte Gebrauchsinformation sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen.
Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, müssen Regenaplex Nr. 114 -Spigelia anthelmia comp.-Tropfen vorschriftsmäßig eingenommen werden.
Was sollten Sie vor der Einnahme von Regenaplex Nr. 114 – Spigelia anthelmia comp.-Tropfen beachten?
Regenaplex Nr. 114 - Spigelia anthelmia comp.-Tropfen dürfen nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Bellis perennis (Gänseblümchen) oder gegen andere Korbblütler.
Wenden Sie Regenaplex Nr. 114 – Spigelia anthelmia comp.-Tropfen bei Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt an , da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.
Dieses Arzneimittel enthält Spuren von Laktose (< 10mg pro maximale Tagesdosis).
Diese Menge stellt kein Risiko für Patienten mit Laktoseintoleranz dar. Patienten mit der seltenen erblichen Galaktose-Intoleranz, Lapp-Laktase-Mangel oder Glucose-GalaktoseMalabsorption sollten dieses Arzneimittel nicht anwenden.
Anwendung zusammen mit anderen Arzneimitteln
Wechselwirkungen sind keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden, kürzlich andere Arzneimittel angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel anzuwenden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung vorliegen, sollte das Arzneimittel dann nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Der Alkoholgehalt von 50 Vol.-% ist zu berücksichtigen.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Regenaplex Nr. 114 – Spigelia anthelmia comp.-Tropfen haben keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen. Der Alkoholgehalt von 50 Vol.-% ist zu berücksichtigen.
Wie sind Regenaplex Nr. 114 – Spigelia anthelmia comp.-Tropfen anzuwenden?
Soweit nicht anders verordnet, beträgt die empfohlene Dosis bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 5 Tropfen. Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Sie 1 – 3 mal täglich je 5 Tropfen ein.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren. Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder nach 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wegen des Bestandteils Mercurius (Quecksilber) kann nach der Anwendung verstärkt Speichelfluss auftreten. Das Mittel ist dann abzusetzen.
Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.
Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem anzeigen:
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 WIEN
ÖSTERREICH
Fax:+43 (0) 50 555 36207
Website:
Stand der Information: Februar 2014
Mehr Informationen über das Medikament Regenaplex Nr. 114 - Spigelia anthelmia comp.-Tropfen
Arzneimittelkategorie: homöopathika
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 635404
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Regenaplex GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 78467 Konstanz, Deutschland