Ein Beipackzettel hat oft mehrere Seiten mit kleiner Schrift. Die meisten Beipackzettel folgen aber demselben Aufbau. Wenn Sie diesen Aufbau kennen, finden Sie schnell die Dosierung, die Nebenwirkungen oder die Gründe, ein Medikament nicht einzunehmen.
Der offizielle Name des Beipackzettels ist Gebrauchsinformation. Im Text selbst heißt er meist „Packungsbeilage“. Er ist für die Person geschrieben, die das Medikament einnimmt. In der Packung eines zugelassenen Medikaments muss ein Beipackzettel auf Deutsch liegen. „Zugelassen“ heißt: Eine Behörde hat das Medikament geprüft und erlaubt.
Das Arzneimittelgesetz legt fest, was im Beipackzettel stehen muss und in welcher Reihenfolge. Der Text muss allgemein verständlich sein. Vor der Zulassung eines neuen Medikaments testet man den Beipackzettel in der Regel mit 20 Personen. Man prüft, ob sie die wichtigen Stellen finden und verstehen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist die österreichische Behörde für Medikamente. Es verlangt die Überschriften einer europäischen Vorlage in fester Reihenfolge. Deshalb finden Sie in fast allen Beipackzetteln, die wir auf dieser Website angesehen haben, dieselben sechs nummerierten Abschnitte.
Diese Seite erklärt, was meist in jedem Abschnitt steht. Sie ist keine Beratung zu Ihrer Behandlung. Dafür fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.
Der Anfang des Beipackzettels
Ganz oben steht „Gebrauchsinformation: Information für Patienten“ (oder „für Anwender“). Darunter stehen der Name des Medikaments, seine Stärke (wie viel Wirkstoff darin ist, zum Beispiel 500 mg) und seine Darreichungsform (die Form, zum Beispiel Filmtabletten). Der Wirkstoff ist der Bestandteil, der wirkt. Hat das Medikament nur einen Wirkstoff und einen Fantasienamen (einen erfundenen Namen), muss dort auch der übliche Name des Wirkstoffs stehen. Medikamente mit verschiedenen Namen können denselben Wirkstoff enthalten.
Danach folgen kurze Hinweise, zum Beispiel: „Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen.“ Oft steht dort auch: „Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an Dritte weiter.“ Dann kommt das Inhaltsverzeichnis „Was in dieser Packungsbeilage steht“.
Manche Beipackzettel beginnen mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck ▼ und dem Satz „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.“ Laut BASG bedeutet das eine besonders engmaschige, also genaue Überwachung. Sie gilt zum Beispiel für Medikamente mit einem neuen Wirkstoff und für neuere biologische Medikamente. Laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) dauert sie fünf Jahre oder bis ein Ausschuss der EMA sie beendet. Das BASG schreibt: „‚Zusätzliche Überwachung‘ bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist.“
1. Was ist … und wofür wird es angewendet?
Hier steht, zu welcher Gruppe von Medikamenten das Medikament gehört und wofür es zugelassen ist. Das Fachwort dafür ist Anwendungsgebiet (oder Indikation).
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von … beachten?
Dieser Abschnitt enthält wichtige Hinweise zur Sicherheit. Die Beipackzettel bitten Sie, ihn vor der Einnahme zu lesen. Meist hat er diese Teile:
- … darf nicht eingenommen werden (oder angewendet werden) – wann Sie das Medikament nicht nehmen dürfen, zum Beispiel bei einer Allergie gegen einen Bestandteil. Das Fachwort dafür ist Gegenanzeige.
- Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen – wann Sie vorsichtig sein und vorher mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke sprechen sollen.
- Kinder und Jugendliche – ob und wie Kinder das Medikament bekommen dürfen.
- Einnahme von … zusammen mit anderen Arzneimitteln – welche Medikamente sich gegenseitig beeinflussen. Das Fachwort dafür ist Wechselwirkung. Die Beipackzettel bitten Sie, Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke alle anderen Medikamente zu nennen, die Sie nehmen. Das gilt auch für Medikamente, die Sie vor Kurzem genommen haben oder bald nehmen wollen.
- … zusammen mit Nahrungsmitteln, Getränken und Alkohol – ob Sie bestimmte Speisen, Getränke oder Alkohol meiden sollen.
- Schwangerschaft und Stillzeit (manchmal auch Fortpflanzungsfähigkeit, also die Fähigkeit, Kinder zu bekommen) – ob Sie das Medikament in dieser Zeit nehmen dürfen.
- Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen – ob das Medikament beeinflussen kann, wie schnell Sie reagieren, zum Beispiel beim Autofahren.
- … enthält Lactose / Natrium / … – ein Hinweis auf Hilfsstoffe. Das sind alle Bestandteile außer dem Wirkstoff. Manche sind für bestimmte Menschen wichtig, zum Beispiel wenn sie einen Stoff nicht vertragen.
3. Wie ist … einzunehmen?
Hier steht die übliche Dosierung: wie viel, wie oft und wie lange. Oft steht sie getrennt für Erwachsene und Kinder. Hier steht auch, wie Sie das Medikament einnehmen oder anwenden.
Am Ende stehen meist kurze Teile wie diese:
- Wenn Sie eine größere Menge von … eingenommen haben, als Sie sollten – was zu tun ist, wenn Sie zu viel genommen haben (Überdosierung).
- Wenn Sie die Einnahme von … vergessen haben – was zu tun ist, wenn Sie eine Dosis vergessen. Viele Beipackzettel schreiben hier: „Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.“
- Wenn Sie die Einnahme von … abbrechen – was passieren kann, wenn Sie aufhören, das Medikament zu nehmen.
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Der Abschnitt beginnt meist so: „Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.“ Laut BASG muss der Beipackzettel aus rechtlichen Gründen alle bekannten Nebenwirkungen nennen, jeweils mit ihrer Häufigkeit. Deshalb ist die Liste oft lang. Manche Beipackzettel nennen zuerst die Nebenwirkungen, auf die Sie besonders achten müssen. Dort steht auch, was in diesem Fall zu tun ist.
Die übrigen Nebenwirkungen sind meist nach ihrer Häufigkeit geordnet. Viele Beipackzettel verwenden diese Gruppen. Der genaue Wortlaut kann anders sein, zum Beispiel „von der bis zu 1 von 10 Personen betroffen sein können“:
| Im Beipackzettel | Was es bedeutet |
|---|---|
| Sehr häufig | kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen |
| Häufig | kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen |
| Gelegentlich | kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen |
| Selten | kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen |
| Sehr selten | kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen |
| Nicht bekannt | Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar |
Eine „seltene“ Nebenwirkung kann also bis zu 1 von 1.000 Menschen betreffen, die das Medikament nehmen. Ältere Beipackzettel geben die Häufigkeit manchmal anders an, zum Beispiel „1 bis 10 Behandelte von 100“.
Nebenwirkungen melden: Der Abschnitt endet mit „Meldung von Nebenwirkungen“. Dort steht, dass Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke wenden können. Das gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht im Beipackzettel stehen. Sie können eine vermutete Nebenwirkung auch selbst direkt dem BASG melden. Laut BASG ist diese Meldung freiwillig. Sie können zum Beispiel ein Online-Formular verwenden oder per E-Mail oder per Post melden. Das BASG behandelt Meldungen vertraulich. Eine Meldung hat für Sie keine Nachteile. Wie Sie melden, steht auf der Seite des BASG zur Nebenwirkungsmeldung.
5. Wie ist … aufzubewahren?
Hier steht, wie Sie das Medikament lagern sollen, zum Beispiel im Kühlschrank. Das Verfalldatum steht auf der Packung, oft nach „verw. bis“ oder „Verwendbar bis“. Die Beipackzettel schreiben: Nach diesem Datum dürfen Sie das Medikament nicht mehr verwenden. Die meisten Beipackzettel, die wir angesehen haben, schreiben: „Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.“ Bei manchen Medikamenten steht hier auch, wie lange Sie sie nach dem Öffnen verwenden können.
Meist steht hier auch: „Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden.“ Laut dem Gesundheitsportal gesundheit.gv.at nimmt die Apotheke alte, abgelaufene Medikamente entgegen.
6. Inhalt der Packung und weitere Informationen
- Was … enthält – der Wirkstoff und seine Menge, dann die „sonstigen Bestandteile“ (Hilfsstoffe, zum Beispiel Füllstoffe, Farbstoffe, der Überzug der Tablette). Das ist wichtig, wenn Sie eine Allergie haben.
- Wie … aussieht und Inhalt der Packung – Farbe, Form und Prägung (eingedrückte Zeichen) der Tabletten und die Packungsgrößen.
- Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller – das Unternehmen, das die Zulassung hat (der Zulassungsinhaber), und das Unternehmen, das das Medikament herstellt.
- Zulassungsnummer (oft „Z.Nr.“) – die Nummer, unter der das BASG das Medikament zugelassen hat. Sie steht auch auf der Packung.
- „Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im …“ mit Monat und Jahr. Das Gesetz verlangt das Datum der letzten Änderung. Am Datum erkennen Sie, welcher Beipackzettel neuer ist.
Beipackzettel und Fachinformation
Zu einem zugelassenen Medikament gibt es auch eine Fachinformation. Sie ist für Fachleute geschrieben, zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, Hebammen sowie Apothekerinnen und Apotheker. Der Beipackzettel muss mit der Fachinformation übereinstimmen. Er ist der Text, der für Sie geschrieben ist. Auf dieser Website finden Sie bei vielen Medikamenten auch die Fachinformation.
Blindenschrift und andere Formate
Auf der äußeren Verpackung müssen der Name und die Stärke des Medikaments in Blindenschrift (Braille) stehen. Patientenorganisationen können den Beipackzettel auch in Formaten für blinde und sehbehinderte Menschen verlangen. Dafür muss der Zulassungsinhaber sorgen.
Beipackzettel auf dieser Website
- Die Texte stammen vom BASG (Medikamente Info Austria). Den Wortlaut ändern wir nicht. Wir machen daraus eine Webseite mit denselben Abschnitten.
- Der Text beginnt bei Abschnitt 1. Den Anfang des gedruckten Beipackzettels mit den kurzen Hinweisen zeigen wir nicht. Ob ein Medikament zusätzlich überwacht wird (▼), sehen Sie im Kasten „Angaben zum Medikament“ in der Zeile „Weitere Angaben“.
- Die Links unter „Direkt zu:“ und das Verzeichnis „Textinhalt“ führen zu einem bestimmten Abschnitt, zum Beispiel zur Dosierung oder zu den Nebenwirkungen.
- Bei den meisten Beipackzetteln steht unter dem Text „Über dieses Dokument“ mit der Quelle, dem Stand des Textes und der Zulassungsnummer. Darunter folgt bei den meisten Medikamenten der Kasten „Angaben zum Medikament“. Was er zeigt, erklären wir in Was die Angaben zum Medikament bedeuten. Bei einigen älteren Seiten fehlen „Direkt zu:“, „Über dieses Dokument“ oder der Kasten.
- Manche Medikamente sind zentral für die ganze EU zugelassen. Ihre Zulassungsnummer beginnt mit „EU/“. Solche Medikamente zeigt diese Website derzeit nicht. Ihre Beipackzettel finden Sie laut BASG im „Community Register“ auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
- Für Sie gilt der Beipackzettel in Ihrer Packung. Ein Medikament mit demselben Namen kann es in mehreren Stärken oder Formen geben. Außerdem ändern sich Beipackzettel mit der Zeit. Vergleichen Sie Name, Stärke und Form mit Ihrer Packung.
Alle Beipackzettel auf dieser Website finden Sie in der Liste der Beipackzettel.
Weitere Ratgeber: Begriffe einfach erklärt · Was die Angaben zum Medikament bedeuten · Original und Generika · ATC-Codes lesen
Quellen
Diese Seite beruht auf den folgenden Dokumenten. Wir haben die Angaben am 5. November 2026 mit ihnen verglichen. Bei jeder Quelle steht, was wir daraus übernommen haben.
- Arzneimittelgesetz (RIS) – § 16: Gebrauchsinformation in deutscher Sprache in der Packung, in Übereinstimmung mit der Fachinformation, Inhalt in fester Reihenfolge und allgemein verständlich (Name, Stärke, Darreichungsform, üblicher Name, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Dosierung, Überdosierung, vergessene Dosis, Nebenwirkungen, Verfalldatum und Aufbewahrung, Zusammensetzung, Zulassungsinhaber und Hersteller, Datum der letzten Änderung, Zulassungsnummer, Meldung von Nebenwirkungen); § 16c: Formate für blinde und sehbehinderte Menschen, Zusammenarbeit mit Patienten-Zielgruppen; § 15: Fachinformation für Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Hebammen und Apotheker; § 17: Name und Stärke in Braille-Schrift.
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA): QRD-Vorlage für die Produktinformation, deutsche Fassung, Version 10.4 (DOCX) – die Überschriften und Standardsätze der Packungsbeilage: „Gebrauchsinformation: Information für Patienten“, die Hinweise am Anfang, „Was in dieser Packungsbeilage steht“, die sechs Abschnitte und ihre Unterüberschriften, „Meldung von Nebenwirkungen“, Aufbewahrung und Entsorgung, „Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im“.
- BASG: FAQ Fach- und Gebrauchsinformation – die Reihenfolge der Überschriften der QRD-Vorlage ist zwingend beizubehalten.
- BASG: Gebrauchsinformation – Lesbarkeitstest mit 20 Personen vor der Zulassung eines neuen Medikaments; alle bekannten Nebenwirkungen mit Häufigkeit aus rechtlichen Gründen, nach Häufigkeit geordnet; Zulassungsnummer „EU/“ und Community Register der EMA.
- BASG: Schwarzes Dreieck – der Satz zur zusätzlichen Überwachung, besonders engmaschige Überwachung, neue Wirkstoffe und biologische Medikamente, „bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist“; EMA: Medicines under additional monitoring (englisch) – fünf Jahre oder bis der Ausschuss PRAC sie beendet.
- BASG: Nebenwirkungsmeldung Humanarzneimittel – Patientinnen, Patienten und Angehörige können freiwillig direkt melden, Online-Formular, E-Mail, Post, vertrauliche Behandlung ohne negative Konsequenzen.
- Beipackzettel auf dieser Website, zum Beispiel Amlodipin ratiopharm GmbH 5 mg Tabletten (Häufigkeitsgruppen in Abschnitt 4, „Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein …“, „Verwendbar bis“, Verfalldatum am letzten Tag des Monats, Entsorgung, „Z.Nr.“), Concor 2,5 mg Filmtabletten (Meldung an das BASG in Abschnitt 4) und Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten (ältere Schreibweise „1 bis 10 Behandelte von 100“, „Zulassungsnummer“, „zuletzt überarbeitet im Mai 2024“); gezählt in 77 Beipackzetteln am 5. November 2026.
- gesundheit.gv.at: Gebrauchsinformation – Beipackzettel als umgangssprachlicher Name der Gebrauchsinformation; gesundheit.gv.at: Checkliste Hausapotheke – die Apotheke nimmt alte, abgelaufene Medikamente entgegen.
Diese Seite erklärt den Aufbau eines Beipackzettels und ersetzt nicht den Rat Ihrer Ärztin, Ihres Arztes oder Ihrer Apotheke. Aktualisiert am 5. November 2026. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@info-patient.at.
