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Begriffe einfach erklärt

Gegenanzeige, Hilfsstoff, Z.Nr., Suchtgift … Beipackzettel und Angaben zu Medikamenten sind voller Fachwörter. Hier erklären wir sie einfach, in wenigen Sätzen. Was für ein bestimmtes Medikament gilt, steht in seinem eigenen Beipackzettel. Wie ein Beipackzettel aufgebaut ist, steht in Beipackzettel richtig lesen.

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Abgabestelle
Wo ein Medikament abgegeben wird. Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen grundsätzlich nur Apotheken Medikamente abgeben. Auch Drogerien dürfen manche Medikamente verkaufen. Laut Arzneimittelgesetz sind das Medikamente, die selbst bei vorhersehbarem falschem Gebrauch keine Gefährdung von Gesundheit oder Leben erwarten lassen. Mehr in Was die Angaben zum Medikament bedeuten.
Anwendungsgebiet (Indikation)
Die Krankheit oder Beschwerde, für die ein Medikament zugelassen ist. Sie steht in Abschnitt 1 des Beipackzettels.
ATC-Code
Ein Code mit bis zu 7 Zeichen. Er stammt aus der ATC-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), einem Ordnungssystem für Wirkstoffe. Er ordnet Wirkstoffe nach dem Organ, auf das sie wirken, und nach ihren Eigenschaften. N02BE01 ist zum Beispiel Paracetamol. Mehr in ATC-Codes lesen.
BASG
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. Es lässt Medikamente in Österreich zu und führt das Register der zugelassenen Medikamente. Dem BASG können Sie auch Nebenwirkungen melden.
Beipackzettel (Gebrauchsinformation, Packungsbeilage)
Der Text in der Packung, der für Patientinnen und Patienten geschrieben ist. Der offizielle Name ist Gebrauchsinformation. Der Beipackzettel muss auf Deutsch und allgemein verständlich geschrieben sein.
Bioäquivalenz
Der Nachweis, dass der Wirkstoff aus einem Generikum genauso schnell und in gleicher Menge ins Blut gelangt wie beim Original. Dieser Nachweis ist eine Bedingung für die Zulassung eines Generikums.
Biosimilar
Ein Nachahmerprodukt eines biologischen Medikaments, zum Beispiel eines Insulins. Sein Wirkstoff ist nicht genau gleich, sondern nur ähnlich wie beim Original. Laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gilt ein Biosimilar nicht als Generikum. Mehr in Original und Generika.
Darreichungsform
Die Form, in der es ein Medikament gibt, zum Beispiel Filmtablette, Sirup, Salbe oder Injektionslösung.
Erstattungskodex (EKO)
Ein Verzeichnis des Dachverbands der Sozialversicherungsträger. Es enthält Medikamente, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen können. Im grünen Bereich kann die Ärztin oder der Arzt ein Medikament in der angegebenen Menge ohne Bewilligung der Krankenkasse verschreiben. Bei manchen gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Im gelben und roten Bereich braucht es meist eine Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Krankenkasse.
Fachinformation
Ein ausführlicher Text über ein Medikament für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und andere Fachleute, zum Beispiel Hebammen. Der Beipackzettel muss mit ihr übereinstimmen.
Gegenanzeige (Kontraindikation)
Ein Grund, ein Medikament nicht anzuwenden, zum Beispiel eine Allergie gegen einen Bestandteil oder eine bestimmte Krankheit. Sie steht in Abschnitt 2 des Beipackzettels unter „… darf nicht eingenommen werden“.
Generikum (Mehrzahl: Generika)
Ein Medikament mit denselben Wirkstoffen in derselben Menge und derselben Darreichungsform wie ein Original. Seine Bioäquivalenz muss in der Regel durch Studien nachgewiesen sein. Der Name und die Hilfsstoffe können anders sein. Mehr in Original und Generika.
Hilfsstoff (sonstiger Bestandteil)
Alles im Medikament außer dem Wirkstoff, zum Beispiel Füllstoffe, Farbstoffe oder der Überzug der Tablette. Im Beipackzettel heißen die Hilfsstoffe „sonstige Bestandteile“ und stehen in Abschnitt 6. Manche sind für Menschen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit wichtig.
Inverkehrbringen
Vereinfacht: Das Medikament wird in Österreich auf den Markt gebracht. Plant der Zulassungsinhaber, damit aufzuhören, muss er das dem BASG melden. Steht in den Angaben zum Medikament „eingestellt“, ist eine solche Meldung im Register eingetragen; „keine Einstellung gemeldet“ heißt, dass dort keine eingetragen ist. Ob das Medikament gerade in der Apotheke erhältlich ist, sagt das Register nicht.
Lieferengpass (Vertriebseinschränkung)
Ein Medikament ist länger nicht oder nicht ausreichend lieferbar. Das BASG nennt das Vertriebseinschränkung. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten muss der Zulassungsinhaber eine Vertriebseinschränkung melden. Das gilt, wenn das Medikament voraussichtlich länger als zwei Wochen nicht verfügbar ist. Die Meldepflicht gilt auch, wenn das Medikament voraussichtlich länger als vier Wochen nicht ausreichend verfügbar ist. Siehe auch Lieferengpässe.
Nebenwirkung
Laut BASG eine Reaktion auf ein Medikament, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Nebenwirkungen stehen in Abschnitt 4 des Beipackzettels, meist geordnet nach ihrer Häufigkeit. Eine vermutete Nebenwirkung können Sie auch selbst dem BASG melden.
Parallelimport
Ein Medikament, das ein Unternehmen aus einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Österreich bringt. Zum EWR gehören die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Parallelimport muss einem Medikament entsprechen, das in Österreich zugelassen ist. Er braucht eine Genehmigung des BASG. Seine Zulassungsnummer endet auf „-P“ mit einer Zahl.
Psychotrope Stoffe
Stoffe, die im Suchtmittelgesetz und in der Psychotropenverordnung geregelt sind. Ein Beispiel sind Benzodiazepine. Pro Rezept darf die Ärztin oder der Arzt höchstens den Bedarf für zwei Monate verschreiben. Reicht das nicht, vermerkt sie oder er „necesse est“ (lateinisch für „es ist notwendig“).
Rezept
Die Verschreibung eines Medikaments, meist durch eine Ärztin oder einen Arzt, auf Papier oder als e-Rezept. Laut Rezeptpflichtgesetz gilt ein Rezept zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum. Zum ersten Mal einlösen müssen Sie es aber spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum. Die Ärztin oder der Arzt kann eine kürzere Gültigkeit vermerken. Ein Kassenrezept stellt zum Beispiel eine Ärztin oder ein Arzt mit Kassenvertrag aus. Es gilt laut oesterreich.gv.at nur einen Monat. Bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) sind es vier Wochen.
Rezeptgebühr
Der Betrag, den Sie in der Apotheke für ein Medikament auf Kassenrezept zahlen, wenn Sie nicht befreit sind. Seit 1. Jänner 2026 beträgt sie 7,55 Euro. Wer in einem Kalenderjahr die Obergrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit. Die Obergrenze liegt bei zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens, mindestens aber bei 41 Rezeptgebühren (Stand 2026).
Rezeptpflichtig / rezeptfrei
Ein rezeptpflichtiges Medikament bekommen Sie nur mit einem Rezept, und zwar in der Apotheke. In besonderen Notfällen darf die Apotheke es auch ohne Rezept abgeben, aber nur in der kleinsten Packung. Ein rezeptfreies Medikament bekommen Sie ohne Rezept. Laut Rezeptpflichtgesetz darf die Apotheke ein rezeptpflichtiges Medikament bis zu fünfmal wiederholt abgeben. Das gilt, wenn auf dem Rezept nichts anderes steht. Für manche Medikamente ist die wiederholte Abgabe verboten (Wiederholungsverbot).
Stärke
Wie viel Wirkstoff in einer Tablette, einer Kapsel oder einer bestimmten Menge enthalten ist, zum Beispiel 500 mg oder 200 mg/5 ml.
Suchtgift
Ein Stoff, den das Suchtmittelgesetz und die Suchtgiftverordnung regeln. Die Ärztin oder der Arzt kennzeichnet ein Rezept für ein Medikament mit Suchtgift in der Regel mit einer Suchtgiftvignette. Das ist ein fälschungssicherer Aufkleber. Beim e-Rezept gibt es dafür ein eigenes Feld. Ein einzelnes Suchtgiftrezept muss spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Verfalldatum
Das Datum auf der Packung, nach dem Sie das Medikament nicht mehr verwenden sollen, oft nach „verw. bis“ (verwendbar bis). In den meisten Beipackzetteln steht: Gemeint ist der letzte Tag des angegebenen Monats.
Verfahren (der gegenseitigen Anerkennung, dezentrales)
Wege, ein Medikament in mehreren europäischen Staaten gemeinsam zuzulassen. Jedes solche Verfahren hat eine Nummer, zum Beispiel DE/H/6032/001. Sie beginnt mit dem Kürzel des Staates, der das Verfahren geleitet hat.
Wechselwirkung (Interaktion)
Zwei Medikamente beeinflussen sich gegenseitig. Das kann auch bei einem Medikament und einem Nahrungsmittel passieren. Wechselwirkungen stehen in Abschnitt 2 des Beipackzettels.
Wirkstoff
Der Bestandteil eines Medikaments, der wirkt, zum Beispiel Paracetamol. Alles andere sind Hilfsstoffe. Medikamente mit verschiedenen Namen können denselben Wirkstoff enthalten.
Zulassung
Die behördliche Erlaubnis, ein Medikament auf den Markt zu bringen. In Österreich erteilt sie das BASG. Vorher prüft es, ob das Medikament wirkt, sicher ist und eine gute Qualität hat. Manche Medikamente sind zentral für die ganze EU zugelassen.
Zulassungsinhaber
Das Unternehmen, das die Zulassung für das Medikament hat. Sein Name und seine Anschrift stehen auf der Verpackung und im Beipackzettel in Abschnitt 6, meist unter „Pharmazeutischer Unternehmer“.
Zulassungsnummer (Z.Nr.)
Die Nummer, unter der das BASG ein Medikament in sein Register einträgt, zum Beispiel 1-17839. Sie steht auf der Verpackung und am Ende des Beipackzettels. Zentral in der EU zugelassene Medikamente haben eine Zulassungsnummer, die mit „EU/“ beginnt. Solche Medikamente zeigt diese Website derzeit nicht.
Zusätzliche Überwachung (▼)
Ein schwarzes, auf der Spitze stehendes Dreieck ▼ im gedruckten Beipackzettel. Laut BASG wird das Medikament besonders engmaschig, also genau überwacht, zum Beispiel weil es einen neuen Wirkstoff enthält. Laut BASG bedeutet die zusätzliche Überwachung nicht, dass das Medikament unsicher ist.

Weitere Ratgeber: Beipackzettel richtig lesen · Was die Angaben zum Medikament bedeuten · Original und Generika · ATC-Codes lesen

Quellen

Diese Seite beruht auf den folgenden Dokumenten. Wir haben die Angaben am 5. November 2026 mit ihnen verglichen. Bei jeder Quelle steht, was wir daraus übernommen haben.

  1. Arzneimittelgesetz (RIS) – Generikum und Bioäquivalenz (§ 1 Abs. 18), Zulassung durch das BASG (§ 7), Fachinformation (§ 15), Beipackzettel in deutscher Sprache, allgemein verständlich (§ 16), Zulassungsnummer und Zulassungsinhaber auf der Verpackung (§ 17), Meldung der Einstellung des Inverkehrbringens (§ 21), Abgabe durch Apotheken und Drogisten (§ 59), Parallelimport (§ 10c).
  2. Rezeptpflichtgesetz (RIS) – Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente in Apotheken, Gültigkeit des Rezepts, wiederholte Abgabe und Wiederholungsverbot, Abgabe in Notfällen in der kleinsten Packung.
  3. Suchtgiftverordnung und Psychotropenverordnung (RIS) – Suchtgiftvignette und Feld im e-Rezept, Gültigkeit eines Suchtgiftrezepts, Bedarf für zwei Monate, „necesse est“, Benzodiazepine als psychotrope Stoffe; Suchtmittelgesetz (RIS) – Suchtgifte und psychotrope Stoffe.
  4. Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung (RIS) – Meldung einer Vertriebseinschränkung nach zwei bzw. vier Wochen.
  5. BASG: Nebenwirkungsmeldung – Definition der Nebenwirkung, Meldung durch Patientinnen und Patienten; BASG: Schwarzes Dreieck – zusätzliche Überwachung; BASG: Generika und Biosimilars und BASG: Biosimilars – Aufnahme ins Blut, Biosimilar als ähnliches Nachahmerprodukt; EMA: Biosimilar medicines – overview (englisch) – ein Biosimilar gilt nicht als Generikum; BASG: Zulassung & Life Cycle – Prüfung von Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität; BASG: Gebrauchsinformation – Zulassungsnummer „EU/“.
  6. EMA: QRD-Vorlage, deutsche Fassung (DOCX) – Abschnitte und Überschriften des Beipackzettels, „sonstige Bestandteile“, „Pharmazeutischer Unternehmer“; BASG: Gebrauchsinformation – Nebenwirkungen nach Häufigkeit geordnet; Beipackzettel auf dieser Website (z. B. Amlodipin ratiopharm GmbH 5 mg Tabletten) – „Verw. bis“, Verfalldatum am letzten Tag des Monats.
  7. Dachverband der Sozialversicherungsträger: Erstattungskodex – grüner, gelber und roter Bereich; oesterreich.gv.at: Rezeptgebühr – Betrag 2026 und Obergrenze von zwei Prozent und mindestens 41 Rezeptgebühren; oesterreich.gv.at: Erwerb rezeptpflichtiger Medikamente – Gültigkeit von Kassenrezepten.
  8. CMDh Best Practice Guide (PDF, englisch) – Aufbau der Verfahrensnummer; WHO Collaborating Centre: ATC – Structure and principles (englisch) – ATC-Code.

Diese Seite erklärt Begriffe und ersetzt nicht den Rat Ihrer Ärztin, Ihres Arztes oder Ihrer Apotheke. Aktualisiert am 5. November 2026. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@info-patient.at.