Beipackzettel - Ötztaler Kräuterhustensaft
Ötztaler Kräuterhustensaft
Wirkstoff: Auszug aus Lungenkraut, Thymiankraut, Spitzwegerichblättern, Kastanienblättern, Sonnentaukraut, Primelblüten, Malvenblättern
Lesen Sie die Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.
Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss der Ötztaler Kräuterhustensaft jedoch vorschriftsgemäß angewendet werden
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– Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
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– Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
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– Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder nach 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
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– Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
Diese Packungsbeilage beinhaltet:
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1. Was ist Ötztaler Kräuterhustensaft und wofür wird er eingenommen?
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2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft beachten?
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3. Wie ist Ötztaler Kräuterhustensaft einzunehmen?
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4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
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5. Wie ist Ötztaler Kräuterhustensaft aufzubewahren?
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6. Weitere Informationen?
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1. Was ist Ötztaler Kräuterhustensaft und wofür wird er eingenommen?
Zu den Wirkstoffen des Ötztaler Kräuterhustensaftes gehören Lungenkraut, Thymian, Spitzwegerich, Edelkastanienblätter, Sonnentau, Primelblüten und Malve. Die Wirkstoffe des Sirups wirken schleimlösend und hustenreizstillend.
Ötztaler Kräuterhustensaft wird eingenommen bei:
Katarrhen der oberen Luftwege und bei Reizhusten.
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2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft beachten?
Ötztaler Kräuterhustensaft darf nicht eingenommen werden,– wenn Sie überempfindlich gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Lippenblütlern oder Primeln,
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– bei bestehender Zuckerunverträglichkeit,
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– von Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft ist erforderlich.
Wegen des hohen Zuckergehaltes sollte der Hustensirup nicht von Diabetikern eingenommen werden.
Das Arzneimittel kann schädlich für die Zähne sein.
Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.
Wenn sich die Beschwerden verschlimmern oder innerhalb einer Woche keine Besserung eintritt, ist ebenfalls ein Arzt aufzusuchen.
Ötztaler Kräuterhustensaft darf an Kindern zwischen 6 und 12 Jahren nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden. Ötztaler Kräuterhustensaft ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 6 Jahren bestimmt.
Bei Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Es wird ein Abstand von mindestens einer Stunde zwischen der Anwendung von Ötztaler Kräuterhustensaft und der Einnahme anderer Medikamente empfohlen, da die Aufnahme bzw. Wirkung anderer, gleichzeitig eingenommener Arzneimittel verzögert werden kann.
Bei Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:
wurden keine Wechselwirkungen beobachtet.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Zur Anwendung dieses Arzneimittels während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor.
Ötztaler Kräuterhustensaft darf deshalb bei Schwangeren und Stillenden nicht angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Ötztaler Kräuterhustensaft hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Ötztaler Kräuterhustensaft
Dieses Arzneimittel enthält 10 g Saccharose pro Dosis. Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.
Dieses Arzneimittel enthält geringe Mengen an Alkohol (weniger als 100mg pro Dosis).
Dieses Arzneimittel enthält Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218) und Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216). Kann allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
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3. Wie ist Ötztaler Kräuterhustensaft einzunehmen?
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren nehmen 3× täglich 1 Esslöffel (ca. 15 ml).
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren nehmen nach Rücksprache mit einem Arzt 3 x täglich 1 Teelöffel (ca. 5 ml).
Der Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 6 Jahren bestimmt.
Wenn Sie eine größere Menge von Ötztaler Kräuterhustensaft eingenommen haben, als Sie sollten
Bisher wurde kein Fall von Überdosierung mit Ötztaler Kräuterhustensaft berichtet.
Wenn Sie die Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis und setzen Sie die Behandlung entsprechend der Dosierungsanleitung fort.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann Ötztaler Käuterhustensaft Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Allergische Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, oder Magen-/Darmbeschwerden sind möglich.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können die Nebenwirkungen auch direkt über das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Inst. Pharmakovigilanz
Traisengasse 5
A-1200 Wien
Fax: +43 (0) 50 555 36207
Website:
anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
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5. Wie ist Ötztaler Kräuterhustensaft aufzubewahren?
Nicht über 25° lagern. Die Flasche stets fest verschlossen aufbewahren.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.
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6. Weitere Informationen
Was Ötztaler Kräuterhustensaft enthält
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– Der Wirkstoff in 100 g ist:
Wässriger Auszug aus 0,3g Lungenkraut; 0,4g Thymiankraut; 0,6g Spitzwegerichblätter; 0,3g
Kastanienblätter; 0,4g Sonnentaukraut; 0,3g Primelblüten; 0,4g Malvenblätter
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– Die sonstigen Bestandteile sind: gereinigtes Wasser, Saccharose, Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218), Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216), Ethanol (Alkohol), Ascorbinsäure (Vitamin C).
Mehr Informationen über das Medikament Ötztaler Kräuterhustensaft
Arzneimittelkategorie: apothekeneigene
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 5-01609
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Ötztal-Apotheke Mag. pharm. Dr. rer. nat. Eva Wimmer e.U., Gemeindestraße 1, 6450 Sölden, Österreich