Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Methasan 2 mg/ml-Sirup
2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
1 ml enthält 10 mg Methadonhydrochlorid, entsprechend 8,946 mg Methadon-Base.
Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung:
1,8 mg Methyl-para -hydroxybenzoat, 0,2 mg Propyl-para -hydroxybenzoat
1 ml enthält 2 mg Methadonhydrochlorid, entsprechend 1,789 mg Methadon-Base.
Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Klare, farblose bis leicht gelbliche Lösung mit bitterem Geschmack, ohne sichtbare Partikel.
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen kann für die Take-Home-Verordnung mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4) in frei wählbaren Verdünnungsverhältnissen sowie mit Aqua purificata im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata) verdünnt werden.
Für die sofortige Einnahme unter Sicht kann Methasan auch mit Wasser, oder Fruchtsäften, (z.B. Apfel- oder Orangensaft, ausgenommen Grapefruitsaft – siehe 4.5) in frei wählbaren Verhältnissen verdünnt werden (siehe Abschnitt 6.6).
Die Packung enthält eine Messpipette, mit der die erforderliche Dosis abgemessen werden kann. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollen die Konzentrationen der Verdünnungen auf den verwendeten Gefäßen zur Aufbewahrung der Verdünnungen in mg/ml sowie das verwendete Verdünnungsmittel mit dem Herstellungsdatum angegeben werden.
Methasan 2 mg/ml-Sirup ist gebrauchsfertig und kann unverdünnt eingenommen werden. Die Packung enthält einen Messbecher, mit dem die erforderliche Dosis abgemessen werden kann.
Eine tägliche, kontrollierte Einnahme unter Sicht (z.B. in der Apotheke) gemäß Suchtgiftverordnung muss gewährleistet sein. Ausnahmen von dieser Vorgabe sind nur gemäß jeweils letztgültiger Fassung der Suchtgiftverordnung möglich, wobei die besonderen Bestimmungen für Methadon zu beachten sind.
Der Arzt muss den Patienten darauf hinweisen, dass die orale Einnahme die einzig zulässige und sichere Verabreichungsart für dieses Arzneimittel ist und ihn mit entsprechender Deutlichkeit über mögliche Folgen eines Missbrauches informieren.
Im Falle einer Take-Home-Verschreibung hat der Arzt dafür Sorge zu tragen, dass
– ein Risiko für den Patienten und andere durch Take-Home-Mitgabe soweit wie möglich ausgeschlossen werden kann.
– der Patient das ihm verschriebene Substitutionsmittel bestimmungsgemäß verwendet.
Bei missbräuchlicher, nicht bestimmungsgemäßer Anwendung durch den Patienten ist die Take-Home-Verschreibung sofort einzustellen.
Die Dauer der Anwendung richtet sich im Rahmen des therapeutischen Gesamtkonzeptes nach dem Verlauf der Substitutionstherapie, dem vereinbarten Behandlungsziel und dem individuellen Empfinden des Patienten. Die Dauer der Anwendung kann von einer kurzfristigen Gabe (z.B. zur Substitution drogenabhängiger Patienten während einer stationären Behandlung) bis zur Dauermedikation reichen.
Hinweise zur Verdünnung des Arzneimittels vor der Anwendung, siehe Abschnitt 6.6.
4.3 Gegenanzeigen
Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden
bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile während eines akuten Asthmaanfalls bei akutem Alkoholismus bei schwerem Bronchialasthma oder Zuständen mit bronchialer Obstruktion bei gleichzeitiger Verabreichung mit Monoaminooxidase (MAO)-Hemmern oder innerhalb von 2 Wochen nach Absetzen der Behandlung mit diesen bei moderater bis schwerer Beeinträchtigung des Atemzentrums und der Atemfunktion bei nicht bestehender Abhängigkeit von Opioidsubstanzen bei Personen mit QT-Verlängerung, einschließlich angeborenem langem QT-Syndrom bei paralytischem Ileus und akuten abdominalen Erkrankungen.Wie alle Opioide darf dieses Arzneimittel bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen nicht angewendet werden, da es bei Patienten mit schweren Leberschäden eine portosystemische Enzephalopathie fördern kann.
Opioid-Antagonisten oder Opioid-Agonisten/-Antagonisten (z.B. Naloxon und Buprenorphin) dürfen, außer zur Behandlung einer Überdosierung, während einer Substitutionsbehandlung nicht angewendet werden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Warnhinweise
Die Behandlung muss mit äußerster Vorsicht erfolgen bei
stark gefährdeten Patienten: Suizidversuche mit Opiaten, vor allem in Kombination mit trizyklischen Antidepressiva, Alkohol und weiteren auf das ZNS einwirkenden Stoffen, können Bestandteil des klinischen Zustandsbildes der Substanzabhängigkeit sein. Individuelle/r Evaluierung und Behandlungsplanung, der eine stationäre Versorgung einschließen kann, sollen bei Patienten in Betracht gezogen werden, die trotz angemessener pharmakotherapeutischer Intervention unkontrollierten Drogenkonsum und persistierendes, stark gefährdendes Verhalten zeigen. akuten abdominalen Erkrankungen. Die Behandlung mit Methadon kann, wie bei anderen p-Agonisten auch, die Diagnose oder den klinischen Verlauf bei Patienten mit akuten abdominalen Krankheitszuständen verschleiern. Daher müssen Patienten mit Anzeichen für eine akute Abdominalerkrankung während der Substitutionsbehandlung engmaschig überwacht werden, bis eine Diagnose gestellt ist.Methadon besitzt ein primäres Abhängigkeitspotential und kann bei längerer und wiederholter Anwendung Sucht erzeugen. Es entwickelt sich eine physische und psychische Abhängigkeit sowie Toleranz. Methadon kann Schläfrigkeit verursachen und das Bewusstsein beeinträchtigen. Nach wiederholter Anwendung kann sich eine Toleranz gegenüber diesen Wirkungen entwickeln.
Bei abruptem Absetzen sind schwere, z.T. lebensbedrohliche Entzugssymptome zu erwarten.
Methadon darf nur bei opiat-/opioidabhängigen Patienten durch zur Substitution ermächtigte Ärzte angewendet werden, da die in der Substitutionsbehandlung üblichen Dosen bei Patienten ohne Opiat-Toleranz zu schweren Intoxikationen bis hin zu tödlichem Ausgang führen können.
Magen-Darm-Motilität
Opioide, einschließlich Methadon, können Obstipation verursachen, die besonders bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen gefährlich ist und es sollen frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Obstipation eingeleitet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich bei
Hypotonie bei Hypovolämie, Gallenwegserkrankungen, obstruktiven und entzündlichen Darmerkrankungen, Prostatahypertrophie mit Restharnbildung, Phäochromozytom, moderater bis schwerer Beeinträchtigung des Atemzentrums und der Atemfunktion, bekannter oder vermuteter Verlängerung des QT-Intervalls (was auch durch Einnahme anderer Arzneimittel bedingt sein kann) oder Elektrolyt-Ungleichgewicht, insbesondere Hypokaliämie, klinisch signifikanter Bradykardie, fortgeschrittener oder ischämischer Herzkrankheit, kardialen Überleitungsstörungen in der Vorgeschichte, Behandlung mit Antiarrhythmika der Klassen I und III, Schwangerschaft und Stillzeit (siehe Abschnitt 4.6), Vorliegen einer Bewusstseinsstörung, gleichzeitiger Anwendung von anderen zentral dämpfenden bzw. atemdepressiven Arzneimitteln und Substanzen, Krankheiten, bei denen eine Dämpfung des Atemzentrums vermieden werden muss, erhöhtem Hirndruck, Patienten, bei denen eine antiretrovirale Therapie eingeleitet oder beendet wird, da antiretrovirale Wirkstoffe die Methadon-Spiegel vermindern oder erhöhen können (siehe Abschnitt 4.5), Pankreatitis, gleichzeitiger Behandlung mit Cytochrom P450 CYP3A4-Inhibitoren (siehe Abschnitt 4.5) Anfallsleiden, Hypothyreose, Nebennierenrindeninsuffizienz, Schock, Myasthenia gravis.Besondere Risiken bei Patienten unter Substitutionsbehandlung
Methadon hat ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential, das dem anderer starker Opioide entspricht. Der Patient ist entsprechend darüber aufzuklären, dass der Konsum von Alkohol, illegalen Opiaten, anderen zentral dämpfenden Substanzen oder Arzneimitteln (wie z.B. Hypnotika) bzw. anderen Substitutionsmitteln in Anbetracht der Potenzierung der Atemdepression zum Tod durch Atemstillstand führen kann. Während der Substitutionsbehandlung sind regelmäßige Harnkontrollen auf Opiate (auch quantitativ), Barbiturate, Methaqualon und Benzodiazepine, gegebenenfalls auf Kokain und Amphetamine und deren Metaboliten erforderlich; siehe dazu auch die jeweils gültige Fassung der Suchtgiftverordnung. Bei hohen Tagesdosen ist eine besonders engmaschige Überwachung hinsichtlich somatischer und psychischer Beschwerden erforderlich. Bei Anwendung eines Opioid-Antagonisten kommt es zu Entzugserscheinungen. Eine Beendigung der Einnahme soll zur Vermeidung von Entzugserscheinungen nur ausschleichend erfolgen (siehe Abschnitt 4.2).Nebenniereninsuffizienz
Opioid-Analgetika können eine reversible Nebenniereninsuffizienz hervorrufen, die eine Überwachung und Glukokortikoid-Ersatztherypie erfordert. Symptome der Nebenniereninsuffizienz können u. a. Folgendes umfassen: Übelkeit, Erbrechen, Appetitverlust, Müdigkeit, Schwäche, Schwindel oder niedrigen Blutdruck.
Verminderte Sexualhormone und erhöhtes Prolaktin
Die Langzeitanwendung von Opioiden kann mit erniedrigten Sexualhormon-Spiegeln und einem erhöhten Prolaktinspiegel verbunden sein. Die Symptome beinhalten verminderte Libido, Impotenz oder Amenorrhoe.
Hypoglykämie
Im Zusammenhang mit einer Methadon-Überdosis oder Dosiseskalation ist Hypoglykämie beobachtet worden. Eine regelmäßige Überwachung des Blutzuckerspiegels wird bei der Dosiseskalation empfohlen (siehe Abschnitt 4.8 und Abschnitt 4.9).
Risiko bei der gleichzeitigen Anwendung sedativer Arzneimittel wie Benzodiazepinen oder verwandten Arzneimitteln
Der Patient ist entsprechend darüber aufzuklären, dass die gleichzeitige Anwendung von Methasan mit sedativen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen oder verwandten Substanzen (Alkohol, illegale Opiate, andere zentral dämpfende Substanzen wie Hypnotika, oder andere Substitutionsmittel) zu Sedierung, Atemdepression, Koma und Tod führen kann. Aufgrund dieser Risiken hat die gemeinsame Verordnung dieser sedativen Arzneimittel nur bei solchen Patienten zu erfolgen, bei denen alternative Behandlungsoptionen nicht zur Verfügung stehen. Wenn die Entscheidung getroffen wird, Methasan gleichzeitig mit einem Sedativum zu verschreiben, muss die niedrigste wirksame Dosis zum Einsatz kommen und die Dauer der Behandlung muss so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Patienten sind engmaschig auf Anzeichen und Symptome einer Atemdepression und Sedierung zu überwachen. Es wird diesbezüglich unbedingt empfohlen, die Patienten und ihr Pflegepersonal zu informieren, auf derartige Symptome zu achten (siehe Abschnitt 4.5).
Herzrhythmusstörungen
Klinische Studien haben gezeigt, dass unter der Behandlung mit hochdosiertem (> 100 mg täglich) Methadon gelegentlich eine Verlängerung des QT-Intervalls auftritt und folglich ein Risiko des Auftretens von polymorpher ventrikulärer Tachykardie (Torsade de Pointes) besteht. Eine EKG-Untersuchung wird generell vor einer Methadon-Behandlung empfohlen, besonders bei Patienten mit bekannten Risikofaktoren für eine QT-Verlängerung oder bei einer gleichzeitigen Behandlung mit Substanzen, die potenziell die QT-Zeit verlängern.
Die EKG-Untersuchung soll 2 Wochen nach Behandlungsbeginn wiederholt werden, um die Wirkung von Methadon auf das QT-Intervall nachzuweisen und zu quantifizieren. Außerdem soll eine EKG-Untersuchung vor einer Dosiserhöhung über 100 mg/Tag und 7 Tage nach der Dosiserhöhung durchgeführt werden. Diese Empfehlungen gelten für das racemische Methadon.
Lunge und Atmung
Wie andere Opioide auch soll Methadon bei Patienten mit Asthma, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Cor pulmonale und bei Personen mit erheblich eingeschränkter Atemreserve, vorbestehender Beeinträchtigung der Atemfunktion, Hypoxie oder Hyperkapnie mit Vorsicht eingesetzt werden. Selbst bei den üblichen therapeutischen Betäubungsmitteldosen kann bei diesen Patienten die Atemtätigkeit herabgesetzt werden, während gleichzeitig der Widerstand der Atemwege bis hin zum Eintritt einer Apnoe erhöht wird. Bei für solche atopische Phänomene prädisponierten Patienten kann eine Exazerbation des bereits bestehenden Asthmas, von Hautausschlägen und Eosinophilie auftreten.
Hirndruck
Die eine Atemdepression hervorrufende Wirkung von Betäubungsmitteln und deren Eigenschaft, den Druck der Zerebrospinalflüssigkeit heraufzusetzen, können bei einer Kopfverletzung oder bereits vorliegendem erhöhtem Hirndruck bedeutsam verstärkt werden. Darüber hinaus produzieren Opioide Nebenwirkungen, die den klinischen Verlauf von Patienten mit Kopfverletzungen verschleiern können. Angesichts des Wirkprofils von Methadon als p-Agonist soll seine Verwendung mit äußerster Vorsicht erfolgen und es soll nur dann eingesetzt werden, wenn dies für die Behandlung solcher Patienten für unerlässlich gehalten wird.
Weitere Hinweise
Das Absetzen nach wiederholter Anwendung oder die Applikation eines Opiat-Antagonisten lösen ein Entzugssyndrom aus.
Die Einnahme von Methadon durch nicht opioidtolerante Personen ist lebensgefährlich und kann zum Tod durch Atemstillstand führen. Deshalb ist durchgehend für eine sichere Aufbewahrung des Arzneimittels insbesondere außerhalb der Reich- und Sichtweite von Kindern zu sorgen.
Dieses Arzneimittel enthält Methyl-para -hydroxybenzoat und Propyl-para -hydroxybenzoat, welche allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen können.
Methyl-para -hydroxybenzoat
Propyl-para -hydroxybenzoat
Zitronensäure-Monohydrat
Natriumcitrat
Gereinigtes Wasser
5 Jahre
Nach Anbruch der Flasche ist das Konzentrat mit Pipettenabstreifer und eingesetzter Pipette 6 Monate haltbar.
Lösungen, die mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (in frei wählbaren Verdünnungs-verhältnissen), z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4, oder mit Aqua purificata (im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata)) verdünnt wurden, sind bei Raumtemperatur 3 Monate haltbar.
Lösungen, die mit Wasser, oder Fruchtsäften, ausgenommen Grapefruitsaft (siehe Abschnitt 4.5) (in frei wählbaren Verhältnissen) verdünnt wurden, sind bei Raumtemperatur bis zu 24 Stunden haltbar.
Verdünnte Lösungen in Braunglasflaschen oder vor Licht geschütztaufbewahren.
Braunglasflasche (Typ III) mit weißem Originalitätsverschluss (Polypropylen und Polyethylen), graduierter Messpipette (Polyethylen und Polystyren) und Pipettenabstreifer (Polyethylen). Die Messpipette hat 0,25 ml-Teilstriche (entsprechend 2,5 mg Methadonhydrochlorid).
Braunglasflasche (Typ III) mit weißem, kindersicherem Originalitätsverschluss (Polypropylen und Polyethylen) und graduiertem 50 ml Messbecher (Polypropylen).
Der Messbecher ist in 5 ml- und 10 ml-Markierungen (entsprechend 10 mg und 20 mg Methadonhydrochlorid) graduiert.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen:
Für die Take-Home-Verordnung muss das Arzneimittel mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4) in frei wählbaren Verdünnungsverhältnissen, sowie mit Aqua purificata im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata) verdünnt werden.
Für die sofortige Einnahme unter Sicht (Sichtbezug) kann das Arzneimittel mit Wasser oder Fruchtsäften, ausgenommen Grapefruitsaft (siehe Abschnitt 4.5) in frei wählbaren Verhältnissen verdünnt werden.
Die Dichte von Methasan 10 mg/ml-Konzentrat beträgt 1,00 g/ml.
Die Dichte von Methasan 2 mg/ml-Sirup beträgt 1,13 g/ml.
Um Verwechslungen zu vermeiden, sollen die Konzentrationen der Verdünnungen auf den verwendeten Gefäßen zur Aufbewahrung der Verdünnungen in mg/ml sowie das verwendete Verdünnungsmittel mit dem Herstellungsdatum angegeben werden.
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu beseitigen.
7. INHABER DER ZULASSUNG
G.L. Pharma GmbH, 8502 Lannach
8. ZULASSUNGSNUMMERN
Mehr Informationen über das Medikament Methasan 2 mg/ml-Sirup
Arzneimittelkategorie: standardarzneimittel
Suchtgift: Ja
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 135882
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe gegen besondere aerztliche Verschreibung, Suchtgifte
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
G.L. Pharma GmbH, Schloßplatz 1, 8502 Lannach, Österreich