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Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen - Zusammengefasste Informationen

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ATC-Gruppe:

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Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels - Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Methasan 2 mg/ml-Sirup

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

1 ml enthält 10 mg Methadonhydrochlorid, entsprechend 8,946 mg Methadon-Base.

Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung:

1,8 mg Methyl-para -hydroxybenzoat, 0,2 mg Propyl-para -hydroxybenzoat

Methasan 2 mg/ml-Sirup

1 ml enthält 2 mg Methadonhydrochlorid, entsprechend 1,789 mg Methadon-Base.

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Klare, farblose bis leicht gelbliche Lösung mit bitterem Geschmack, ohne sichtbare Partikel.

Methasan 2 mg/ml-Sirup
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen kann für die Take-Home-Verordnung mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4) in frei wählbaren Verdünnungsver­hältnissen sowie mit Aqua purificata im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata) verdünnt werden.

Für die sofortige Einnahme unter Sicht kann Methasan auch mit Wasser, oder Fruchtsäften, (z.B. Apfel- oder Orangensaft, ausgenommen Grapefruitsaft – siehe 4.5) in frei wählbaren Verhältnissen verdünnt werden (siehe Abschnitt 6.6).

Die Packung enthält eine Messpipette, mit der die erforderliche Dosis abgemessen werden kann. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollen die Konzentrationen der Verdünnungen auf den verwendeten Gefäßen zur Aufbewahrung der Verdünnungen in mg/ml sowie das verwendete Verdünnungsmittel mit dem Herstellungsdatum angegeben werden.

Methasan 2 mg/ml-Sirup

Methasan 2 mg/ml-Sirup ist gebrauchsfertig und kann unverdünnt eingenommen werden. Die Packung enthält einen Messbecher, mit dem die erforderliche Dosis abgemessen werden kann.

Eine tägliche, kontrollierte Einnahme unter Sicht (z.B. in der Apotheke) gemäß Suchtgiftverordnung muss gewährleistet sein. Ausnahmen von dieser Vorgabe sind nur gemäß jeweils letztgültiger Fassung der Suchtgiftverordnung möglich, wobei die besonderen Bestimmungen für Methadon zu beachten sind.

Der Arzt muss den Patienten darauf hinweisen, dass die orale Einnahme die einzig zulässige und sichere Verabreichungsart für dieses Arzneimittel ist und ihn mit entsprechender Deutlichkeit über mögliche Folgen eines Missbrauches informieren.

Im Falle einer Take-Home-Verschreibung hat der Arzt dafür Sorge zu tragen, dass

– ein Risiko für den Patienten und andere durch Take-Home-Mitgabe soweit wie möglich ausgeschlossen werden kann.

– der Patient das ihm verschriebene Substitutionsmittel bestimmungsgemäß verwendet.

Bei missbräuchlicher, nicht bestimmungsgemäßer Anwendung durch den Patienten ist die Take-Home-Verschreibung sofort einzustellen.

Die Dauer der Anwendung richtet sich im Rahmen des therapeutischen Gesamtkonzeptes nach dem Verlauf der Substitutionsthe­rapie, dem vereinbarten Behandlungsziel und dem individuellen Empfinden des Patienten. Die Dauer der Anwendung kann von einer kurzfristigen Gabe (z.B. zur Substitution drogenabhängiger Patienten während einer stationären Behandlung) bis zur Dauermedikation reichen.

Hinweise zur Verdünnung des Arzneimittels vor der Anwendung, siehe Abschnitt 6.6.

4.3 Gegenanzeigen

Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden

bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile während eines akuten Asthmaanfalls bei akutem Alkoholismus bei schwerem Bronchialasthma oder Zuständen mit bronchialer Obstruktion bei gleichzeitiger Verabreichung mit Monoaminooxidase (MAO)-Hemmern oder innerhalb von 2 Wochen nach Absetzen der Behandlung mit diesen bei moderater bis schwerer Beeinträchtigung des Atemzentrums und der Atemfunktion bei nicht bestehender Abhängigkeit von Opioidsubstanzen bei Personen mit QT-Verlängerung, einschließlich angeborenem langem QT-Syndrom bei paralytischem Ileus und akuten abdominalen Erkrankungen.

Wie alle Opioide darf dieses Arzneimittel bei Patienten mit schweren Leberfunktion­sstörungen nicht angewendet werden, da es bei Patienten mit schweren Leberschäden eine portosystemische Enzephalopathie fördern kann.

Opioid-Antagonisten oder Opioid-Agonisten/-Antagonisten (z.B. Naloxon und Buprenorphin) dürfen, außer zur Behandlung einer Überdosierung, während einer Substitutionsbe­handlung nicht angewendet werden.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Warnhinweise

Die Behandlung muss mit äußerster Vorsicht erfolgen bei

stark gefährdeten Patienten: Suizidversuche mit Opiaten, vor allem in Kombination mit trizyklischen Antidepressiva, Alkohol und weiteren auf das ZNS einwirkenden Stoffen, können Bestandteil des klinischen Zustandsbildes der Substanzabhängig­keit sein. Individuelle/r Evaluierung und Behandlungsplanung, der eine stationäre Versorgung einschließen kann, sollen bei Patienten in Betracht gezogen werden, die trotz angemessener pharmakothera­peutischer Intervention unkontrollierten Drogenkonsum und persistierendes, stark gefährdendes Verhalten zeigen. akuten abdominalen Erkrankungen. Die Behandlung mit Methadon kann, wie bei anderen p-Agonisten auch, die Diagnose oder den klinischen Verlauf bei Patienten mit akuten abdominalen Krankheitszuständen verschleiern. Daher müssen Patienten mit Anzeichen für eine akute Abdominalerkrankung während der Substitutionsbe­handlung engmaschig überwacht werden, bis eine Diagnose gestellt ist.

Methadon besitzt ein primäres Abhängigkeitspo­tential und kann bei längerer und wiederholter Anwendung Sucht erzeugen. Es entwickelt sich eine physische und psychische Abhängigkeit sowie Toleranz. Methadon kann Schläfrigkeit verursachen und das Bewusstsein beeinträchtigen. Nach wiederholter Anwendung kann sich eine Toleranz gegenüber diesen Wirkungen entwickeln.

Bei abruptem Absetzen sind schwere, z.T. lebensbedrohliche Entzugssymptome zu erwarten.

Methadon darf nur bei opiat-/opioidabhängigen Patienten durch zur Substitution ermächtigte Ärzte angewendet werden, da die in der Substitutionsbe­handlung üblichen Dosen bei Patienten ohne Opiat-Toleranz zu schweren Intoxikationen bis hin zu tödlichem Ausgang führen können.

Magen-Darm-Motilität

Opioide, einschließlich Methadon, können Obstipation verursachen, die besonders bei Patienten mit schweren Leberfunktion­sstörungen gefährlich ist und es sollen frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Obstipation eingeleitet werden.

Vorsichtsmaßnah­men

Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich bei

Hypotonie bei Hypovolämie, Gallenwegserkran­kungen, obstruktiven und entzündlichen Darmerkrankungen, Prostatahyper­trophie mit Restharnbildung, Phäochromozytom, moderater bis schwerer Beeinträchtigung des Atemzentrums und der Atemfunktion, bekannter oder vermuteter Verlängerung des QT-Intervalls (was auch durch Einnahme anderer Arzneimittel bedingt sein kann) oder Elektrolyt-Ungleichgewicht, insbesondere Hypokaliämie, klinisch signifikanter Bradykardie, fortgeschrittener oder ischämischer Herzkrankheit, kardialen Überleitungsstörun­gen in der Vorgeschichte, Behandlung mit Antiarrhythmika der Klassen I und III, Schwangerschaft und Stillzeit (siehe Abschnitt 4.6), Vorliegen einer Bewusstseinsstörun­g, gleichzeitiger Anwendung von anderen zentral dämpfenden bzw. atemdepressiven Arzneimitteln und Substanzen, Krankheiten, bei denen eine Dämpfung des Atemzentrums vermieden werden muss, erhöhtem Hirndruck, Patienten, bei denen eine antiretrovirale Therapie eingeleitet oder beendet wird, da antiretrovirale Wirkstoffe die Methadon-Spiegel vermindern oder erhöhen können (siehe Abschnitt 4.5), Pankreatitis, gleichzeitiger Behandlung mit Cytochrom P450 CYP3A4-Inhibitoren (siehe Abschnitt 4.5) Anfallsleiden, Hypothyreose, Nebennierenrin­deninsuffizien­z, Schock, Myasthenia gravis.

Besondere Risiken bei Patienten unter Substitutionsbe­handlung

Methadon hat ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspo­tential, das dem anderer starker Opioide entspricht. Der Patient ist entsprechend darüber aufzuklären, dass der Konsum von Alkohol, illegalen Opiaten, anderen zentral dämpfenden Substanzen oder Arzneimitteln (wie z.B. Hypnotika) bzw. anderen Substitutionsmit­teln in Anbetracht der Potenzierung der Atemdepression zum Tod durch Atemstillstand führen kann. Während der Substitutionsbe­handlung sind regelmäßige Harnkontrollen auf Opiate (auch quantitativ), Barbiturate, Methaqualon und Benzodiazepine, gegebenenfalls auf Kokain und Amphetamine und deren Metaboliten erforderlich; siehe dazu auch die jeweils gültige Fassung der Suchtgiftveror­dnung. Bei hohen Tagesdosen ist eine besonders engmaschige Überwachung hinsichtlich somatischer und psychischer Beschwerden erforderlich. Bei Anwendung eines Opioid-Antagonisten kommt es zu Entzugsersche­inungen. Eine Beendigung der Einnahme soll zur Vermeidung von Entzugsersche­inungen nur ausschleichend erfolgen (siehe Abschnitt 4.2).

Nebennierenin­suffizienz

Opioid-Analgetika können eine reversible Nebennierenin­suffizienz hervorrufen, die eine Überwachung und Glukokortikoid-Ersatztherypie erfordert. Symptome der Nebennierenin­suffizienz können u. a. Folgendes umfassen: Übelkeit, Erbrechen, Appetitverlust, Müdigkeit, Schwäche, Schwindel oder niedrigen Blutdruck.

Verminderte Sexualhormone und erhöhtes Prolaktin

Die Langzeitanwendung von Opioiden kann mit erniedrigten Sexualhormon-Spiegeln und einem erhöhten Prolaktinspiegel verbunden sein. Die Symptome beinhalten verminderte Libido, Impotenz oder Amenorrhoe.

Hypoglykämie

Im Zusammenhang mit einer Methadon-Überdosis oder Dosiseskalation ist Hypoglykämie beobachtet worden. Eine regelmäßige Überwachung des Blutzuckerspiegels wird bei der Dosiseskalation empfohlen (siehe Abschnitt 4.8 und Abschnitt 4.9).

Risiko bei der gleichzeitigen Anwendung sedativer Arzneimittel wie Benzodiazepinen oder verwandten Arzneimitteln

Der Patient ist entsprechend darüber aufzuklären, dass die gleichzeitige Anwendung von Methasan mit sedativen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen oder verwandten Substanzen (Alkohol, illegale Opiate, andere zentral dämpfende Substanzen wie Hypnotika, oder andere Substitutionsmit­tel) zu Sedierung, Atemdepression, Koma und Tod führen kann. Aufgrund dieser Risiken hat die gemeinsame Verordnung dieser sedativen Arzneimittel nur bei solchen Patienten zu erfolgen, bei denen alternative Behandlungsoptionen nicht zur Verfügung stehen. Wenn die Entscheidung getroffen wird, Methasan gleichzeitig mit einem Sedativum zu verschreiben, muss die niedrigste wirksame Dosis zum Einsatz kommen und die Dauer der Behandlung muss so kurz wie möglich gehalten werden.

Die Patienten sind engmaschig auf Anzeichen und Symptome einer Atemdepression und Sedierung zu überwachen. Es wird diesbezüglich unbedingt empfohlen, die Patienten und ihr Pflegepersonal zu informieren, auf derartige Symptome zu achten (siehe Abschnitt 4.5).

Herzrhythmusstörun­gen

Klinische Studien haben gezeigt, dass unter der Behandlung mit hochdosiertem (> 100 mg täglich) Methadon gelegentlich eine Verlängerung des QT-Intervalls auftritt und folglich ein Risiko des Auftretens von polymorpher ventrikulärer Tachykardie (Torsade de Pointes) besteht. Eine EKG-Untersuchung wird generell vor einer Methadon-Behandlung empfohlen, besonders bei Patienten mit bekannten Risikofaktoren für eine QT-Verlängerung oder bei einer gleichzeitigen Behandlung mit Substanzen, die potenziell die QT-Zeit verlängern.

Die EKG-Untersuchung soll 2 Wochen nach Behandlungsbeginn wiederholt werden, um die Wirkung von Methadon auf das QT-Intervall nachzuweisen und zu quantifizieren. Außerdem soll eine EKG-Untersuchung vor einer Dosiserhöhung über 100 mg/Tag und 7 Tage nach der Dosiserhöhung durchgeführt werden. Diese Empfehlungen gelten für das racemische Methadon.

Lunge und Atmung

Wie andere Opioide auch soll Methadon bei Patienten mit Asthma, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Cor pulmonale und bei Personen mit erheblich eingeschränkter Atemreserve, vorbestehender Beeinträchtigung der Atemfunktion, Hypoxie oder Hyperkapnie mit Vorsicht eingesetzt werden. Selbst bei den üblichen therapeutischen Betäubungsmit­teldosen kann bei diesen Patienten die Atemtätigkeit herabgesetzt werden, während gleichzeitig der Widerstand der Atemwege bis hin zum Eintritt einer Apnoe erhöht wird. Bei für solche atopische Phänomene prädisponierten Patienten kann eine Exazerbation des bereits bestehenden Asthmas, von Hautausschlägen und Eosinophilie auftreten.

Hirndruck

Die eine Atemdepression hervorrufende Wirkung von Betäubungsmitteln und deren Eigenschaft, den Druck der Zerebrospinal­flüssigkeit heraufzusetzen, können bei einer Kopfverletzung oder bereits vorliegendem erhöhtem Hirndruck bedeutsam verstärkt werden. Darüber hinaus produzieren Opioide Nebenwirkungen, die den klinischen Verlauf von Patienten mit Kopfverletzungen verschleiern können. Angesichts des Wirkprofils von Methadon als p-Agonist soll seine Verwendung mit äußerster Vorsicht erfolgen und es soll nur dann eingesetzt werden, wenn dies für die Behandlung solcher Patienten für unerlässlich gehalten wird.

Weitere Hinweise

Das Absetzen nach wiederholter Anwendung oder die Applikation eines Opiat-Antagonisten lösen ein Entzugssyndrom aus.

Die Einnahme von Methadon durch nicht opioidtolerante Personen ist lebensgefährlich und kann zum Tod durch Atemstillstand führen. Deshalb ist durchgehend für eine sichere Aufbewahrung des Arzneimittels insbesondere außerhalb der Reich- und Sichtweite von Kindern zu sorgen.

Methasan ist zur Substitution und ausschließlich zur oralen Einnahme bestimmt. Die missbräuchliche intravenöse Anwendung von Methasan kann zu schweren Nebenwirkungen (wie Sepsis, Phlebitis oder Lungenembolie), auch mit potentiell tödlichem Ausgang, führen.
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Dieses Arzneimittel enthält Methyl-para -hydroxybenzoat und Propyl-para -hydroxybenzoat, welche allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen können.

Methasan 2 mg/ml-Sirup
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Methyl-para -hydroxybenzoat

Propyl-para -hydroxybenzoat

Zitronensäure-Monohydrat

Natriumcitrat

Gereinigtes Wasser

Methasan 2 mg/ml-Sirup
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

5 Jahre

Nach Anbruch der Flasche ist das Konzentrat mit Pipettenabstreifer und eingesetzter Pipette 6 Monate haltbar.

Lösungen, die mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (in frei wählbaren Verdünnungs-verhältnissen), z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4, oder mit Aqua purificata (im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata)) verdünnt wurden, sind bei Raumtemperatur 3 Monate haltbar.

Lösungen, die mit Wasser, oder Fruchtsäften, ausgenommen Grapefruitsaft (siehe Abschnitt 4.5) (in frei wählbaren Verhältnissen) verdünnt wurden, sind bei Raumtemperatur bis zu 24 Stunden haltbar.

Verdünnte Lösungen in Braunglasflaschen oder vor Licht geschütztaufbe­wahren.

Methasan 2 mg/ml-Sirup
Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Braunglasflasche (Typ III) mit weißem Originalitätsver­schluss (Polypropylen und Polyethylen), graduierter Messpipette (Polyethylen und Polystyren) und Pipettenabstreifer (Polyethylen). Die Messpipette hat 0,25 ml-Teilstriche (entsprechend 2,5 mg Methadonhydrochlo­rid).

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen ist erhältlich in Packungen zu 100 ml, 150 ml, 300 ml und 500 ml.
Methasan 2 mg/ml-Sirup

Braunglasflasche (Typ III) mit weißem, kindersicherem Originalitätsver­schluss (Polypropylen und Polyethylen) und graduiertem 50 ml Messbecher (Polypropylen).

Der Messbecher ist in 5 ml- und 10 ml-Markierungen (entsprechend 10 mg und 20 mg Methadonhydrochlo­rid) graduiert.

Methasan 2 mg/ml-Sirup ist erhältlich in Packungen zu 100 ml, 150 ml, 300 ml und 500 ml.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen:

Für die Take-Home-Verordnung muss das Arzneimittel mit konservierten und viskosen Verdünnungsmitteln (z.B. Sirupus simplex nach ÖAB, Viskose Grundlösung (Stammzubereitung S. 20) nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF), Saccharosefreie Trägerlösung analog zu NRF 2.4) in frei wählbaren Verdünnungsver­hältnissen, sowie mit Aqua purificata im Verhältnis von bis zu 1:3 (1 Teil Konzentrat und bis zu 2 Teile Aqua purificata) verdünnt werden.

Für die sofortige Einnahme unter Sicht (Sichtbezug) kann das Arzneimittel mit Wasser oder Fruchtsäften, ausgenommen Grapefruitsaft (siehe Abschnitt 4.5) in frei wählbaren Verhältnissen verdünnt werden.

Die Dichte von Methasan 10 mg/ml-Konzentrat beträgt 1,00 g/ml.

Die Dichte von Methasan 2 mg/ml-Sirup beträgt 1,13 g/ml.

Um Verwechslungen zu vermeiden, sollen die Konzentrationen der Verdünnungen auf den verwendeten Gefäßen zur Aufbewahrung der Verdünnungen in mg/ml sowie das verwendete Verdünnungsmittel mit dem Herstellungsdatum angegeben werden.

Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu beseitigen.

7. INHABER DER ZULASSUNG

G.L. Pharma GmbH, 8502 Lannach

8. ZULASSUNGSNUM­MERN

Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen:

Mehr Informationen über das Medikament Methasan 10 mg/ml-Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Arzneimittelkategorie: standardarzneimittel
Suchtgift: Ja
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 135881
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe gegen besondere aerztliche Verschreibung, Suchtgifte
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
G.L. Pharma GmbH, Schloßplatz 1, 8502 Lannach, Österreich