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Kräuter - Hustensaft

Dostupné balení:

Beipackzettel - Kräuter - Hustensaft

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER

Kräuter-Hustensaft

Wirkstoffe: Kaliumguajakol­sulfonat, Auszug aus Thymian, Spitzwegerichblätter­n, Lungenkraut, Süßholzwurzel, Malvenblüten, Malvenblättern

Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss der „Kräuter-Hustensaft“ jedoch vorschriftsgemäß eingenommen werden.

  • – Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.

  • – Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.

  • – Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern, oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

  • – Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt, oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinfor­mation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.

Diese Packungsbeilage beinhaltet :

  • 1. Was ist der „Kräuter-Hustensaft“ und wofür wird er angewendet?

  • 2. Was müssen Sie vor der Einnahme des „Kräuter-Hustensaft“ beachten?

  • 3. Wie ist der „Kräuter-Hustensaft“ einzunehmen?

  • 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?

  • 5. Wie ist der „Kräuter-Hustensaft“ aufzubewahren?

  • 6. Weitere Informationen

  • 1. WAS IST DER „KRÄUTER-HUSTENSAFT“ UND WOFÜR WIRD ER ANGEWENDET?

Die Inhaltsstoffe des „Kräuter-Hustensaft“ wirken hustenreizstillend und schleimlösend.

„Kräuter-Hustensaft“ wird angewendet zur Linderung des Hustenreizes bei Katarrhen der oberen Atemwege und zur Schleimlösung.

  • 2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME DES „KRÄUTER-HUSTENSAFT“ BEACHTEN?

Der „Kräuter-Hustensaft“ darf nicht eingenommen werden,

  • – wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von „Kräuter-Hustensaft“ sind, inbesondere bei Allergie gegen Parabene, Lippenblütler, Anis oder Anethol.

  • – bei schweren Lebererkrankungen oder Gallenstau.

  • – bei schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion.

  • – bei Bluthochdruck.

  • – bei bestimmten Störungen des Mineralstoffwechsels (Hypokaliämie).

  • – wenn Sie alkoholkrank sind.

  • – wenn Sie Diabetiker sind.

  • – während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme des „Kräuter-Hustensaft“ ist erforderlich

Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von

Atemnot, Fieber, oder eitrigem Auswurf, muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Bei Patienten mit Magen-, Darmerkrankungen ist Vorsicht geboten.

Bitte nehmen Sie den „Kräuter-Hustensaft“ erst nach Rücksprache mit einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichke­it leiden.

Bei Einnahme von „Kräuter-Hustensaft“ mit anderen Arzneimitteln

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichti­ge Arzneimittel handelt.

Bei der gleichzeitigen Einnahme mit Salicylaten oder anderen entzündungshem­menden Arzneimitteln kann deren magenreizende Wirkung verstärkt werden. Keine gleichzeitige Einnahme von zentraldämpfenden Arzneimitteln oder Alkohol.

Beruhigungsmittel und Medikamente, die zu einer Muskelentspannung führen (Muskelrelaxan­tien), können in ihrer Wirkung verstärkt werden.

Eine gleichzeitige Anwendung mit entwässernden Medikamenten (Diuretika) sollte unterbleiben. Die Empfindlichkeit für bestimmte Herzmedikamente (Digitalisgly­koside) kann erhöht sein.

Generell sollte ein Abstand von mindestens einer Stunde zur Einnahme anderer Medikamente eingehalten werden, um deren Aufnahme nicht zu beeinträchtigen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf der „Kräuter-Hustensaft“ nicht eingenommen werden.

Verkehrstüchtig­keit und das Bedienen von Maschinen

Die Reaktionsfähigkeit wird üblicherweise nicht beeinträchtigt. Der Alkoholgehalt ist jedoch zu berücksichtigen.

Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile des „Kräuter-Hustensaft“

Dieses Arzneimittel enthält Saccharose (22,5g/100g) – siehe auch „Besondere Vorsicht bei der Einnahme des „Kräuter-Hustensaft“ ist erforderlich“. Wegen des hohen Zuckergehalts ist der „Kräuter-Hustensaft“ für Diabetiker nicht geeignet.

Dieses Arzneimittel enthält ca. 4,9 Vol-% Ethanol (Alkohol), dh. bis zu 0,6 g pro Dosis (15 ml), entsprechend 15 ml Bier, 6 ml Wein pro Dosis. Der „Kräuter-Hustensaft“ ist für Alkoholkranke nicht geeignet. Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. stillenden Müttern, sowie Kindern, Jugendlichen und Patienten mit erhöhtem Risiko aufgrund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.

Dieses Arzneimittel enthält die Parabene Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218) und Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216). Kann allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.

  • 3. WIE IST DER „KRÄUTER-HUSTENSAFT“ EINZUNEHMEN?

Falls nicht anders verordnet, nehmen:

Erwachsene ab 18 Jahren 3 x täglich 1 Esslöffel (15 ml),

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren 3 x täglich 2 Teelöffel (10 ml),

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 3 x täglich 1 Teelöffel (5 ml).

Der „Kräuter-Hustensaft“ ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 6 Jahren bestimmt.

Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern, oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

Dieses Arzneimittel ist nicht zur langfristigen Anwendung bestimmt.

Wenn Sie eine größere Menge des „Kräuter-Hustensaft“ eingenommen haben, als Sie sollten

Bei langfristiger Anwendung in hoher Dosierung kann es aufgrund des Gehalts an Süßholzwurzel zu einer vermehrten Wasseransammlung im Gewebe mit Ödembildung und zu Störungen des Elektrolythau­shaltes mit Kaliumverlusten kommen.

Wenn Sie die Einnahme von „Kräuter-Hustensaft“ vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

  • 4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

Wie alle Arzneimittel kann der „Kräuter-Hustensaft“ Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

In seltenen Fällen können Magen-Darm-Beschwerden, Übelkeit, Erbrechen, allergische Reaktionen, Müdigkeit, Benommenheit, Atemnot oder Hautausschläge auftreten. Besonders bei hellhäutigen Personen kann es zu einer erhöhten Lichtempfindlichke­it der Haut gegenüber Sonnenlicht mit sonnenbrandähnlichen Reaktionen der Haut kommen.

Die enthaltenen Parabene (p-Hydroxybenzoesäu­reester) können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Traisengasse 5

1200 Wien

ÖSTERREICH

Fax: + 43 (0) 50 555 36207

Website:

anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

  • 5. WIE IST DER „KRÄUTER-HUSTENSAFT“ AUFZUBEWAHREN?

Nicht über 25°C lagern.

Die Flasche fest verschlossen halten und im Überkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Flaschenetikett und auf dem Überkarton nach „Verwendbar bis“ angegbenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

  • 6. WEITERE INFORMATIONEN

Was der „Kräuter-Hustensaft“ enthält:

  • – Die Wirkstoffe sind:

100 g werden hergestellt aus: Kaliumguajakol­sulfonat 0,33 g und einem wässrigen Auszug aus Thymian 0,28 g, Spitzwegerichblättern 1,67 g, Lungenkraut 0,56 g, Süßholzwurzel 0,56 g, Malvenblüten 0,56 g, Mavlenblättern 0,56 g

  • – Die sonstigen Bestandteile sind:

Mehr Informationen über das Medikament Kräuter - Hustensaft

Arzneimittelkategorie: apothekeneigene
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 5-00528
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Marien Apotheke, Bahnhofstraße 5, 5500 Bischofshofen, Österreich