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Arzneimitteln, die den Wirkstoff enthalten PHENYLPROPANOLAMIN HYDROCHLORID

Phenylpropanolamin Hydrochlorid (PPA) ist ein Wirkstoff, der in der Vergangenheit häufig in verschiedenen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. In Österreich ist dieser Wirkstoff mittlerweile nicht mehr zugelassen, da er mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Nebenwirkungen in Verbindung gebracht wird. Dennoch kann es interessant sein, sich näher mit diesem Wirkstoff zu beschäftigen und seine Eigenschaften sowie mögliche Anwendungsgebiete zu verstehen.

Phenylpropanolamin Hydrochlorid gehört zur Gruppe der Sympathomimetika. Diese Substanzen wirken auf das sympathische Nervensystem und können dadurch verschiedene Effekte im Körper hervorrufen. PPA hat eine strukturelle Ähnlichkeit mit Ephedrin und Amphetaminen, was seine stimulierenden Eigenschaften erklärt.

In der Vergangenheit wurde Phenylpropanolamin Hydrochlorid vor allem als abschwellendes Mittel bei Erkältungskrankheiten eingesetzt. Es verengt die Blutgefäße in den Schleimhäuten und kann dadurch die Schwellung reduzieren und die Atmung erleichtern. Außerdem fand PPA Anwendung als Appetitzügler zur Gewichtsreduktion sowie als Bronchodilatator bei Asthma bronchiale.

Trotz seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat sich jedoch gezeigt, dass Phenylpropanolamin Hydrochlorid mit einem erhöhten Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen verbunden ist. Insbesondere wurden Fälle von Bluthochdruck, Schlaganfällen und Herzrhythmusstörungen beobachtet. Dies führte dazu, dass die Zulassung für PPA-haltige Arzneimittel in vielen Ländern, darunter auch Österreich, widerrufen wurde.

In Österreich ist Phenylpropanolamin Hydrochlorid seit 2000 nicht mehr als Wirkstoff zugelassen. Die österreichische Gesundheitsbehörde AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) hat damals aufgrund der möglichen gesundheitlichen Risiken eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Seitdem dürfen in Österreich keine Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel mehr verkauft werden, die diesen Wirkstoff enthalten.

Die Entscheidung zur Nichtzulassung von PPA basiert auf einer Vielzahl von Studien und Untersuchungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen nahelegen. Eine dieser Studien ist die sogenannte "Yale-Studie", die im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Sie zeigte einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Phenylpropanolamin Hydrochlorid und einem erhöhten Risiko für hämorrhagische Schlaganfälle bei jungen Frauen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Phenylpropanolamin Hydrochlorid nicht mehr als sicherer oder wirksamer Wirkstoff angesehen wird. Personen, die Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel einnehmen möchten, sollten sich daher an Alternativen halten, die keine potenziell gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten.

Zusammenfassend ist Phenylpropanolamin Hydrochlorid ein Wirkstoff, der in der Vergangenheit in verschiedenen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. Aufgrund seiner möglichen Nebenwirkungen und gesundheitlichen Risiken ist er jedoch seit 2000 in Österreich nicht mehr zugelassen. Personen, die nach abschwellenden Mitteln oder Appetitzüglern suchen, sollten sich an andere, sicherere Alternativen halten.

Arzneimitteln, die den Wirkstoff enthalten PHENYLPROPANOLAMIN HYDROCHLORID