Beipackzettel - Ziervogel - zum Eingeben über das Trinkwasser
GEBRAUCHSINFORMATION
Choliren ReVet RV5 – Globuli für Tiere
Homöopathische Arzneispezialität
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1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS
Zulassungsinhaber und Hersteller:
Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH
- Berliner Ring 32 D-64625 Bensheim
- Tel.: +49 62 51 / 10 97 0 Fax: +49 62 51 / 33 42
Vertrieb in Österreich:
- JACOBY GM PHARMA GMBH A-5400 Hallein
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2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Choliren ReVet RV5 – Globuli für Tiere
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3. WIRKSTOFFE UND SONSTIGE BESTANDTEILE
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1 g Globuli (120 Globuli) enthält:
Arzneilich wirksame Bestandteile:
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3,33 mg Carduus marianus C2, 3,33 mg Flor de piedra C2, 3,33 mg Okoubaka C2.
Sonstiger Bestandteil:
Saccharose
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4. ANWENDUNGSGEBIETE
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Dazu gehören:
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– akute und chronische Erkrankungen der Leber und Gallenwege verschiedener Ursachen (z.B. Leberentzündung, Leberdegeneration),
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– stoffwechselbedingte und ernährungsbedingte Leber- und Bauchspeicheldrüsenschäden,
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– Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse,
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– primäre und sekundäre Nierenerkrankungen,
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– Stauungen im Pfortadersystem,
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– Nierenparenchymschäden (unterstützend),
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– Verdauungsstörungen,
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– unspezifische Durchfälle,
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– Kolik bei chronischer Leptospirose und Bauchspeicheldrüsenentzündung,
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– zur Appetitanregung bei genesenden Tieren.
Spezielle Indikationen beim Rind:
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– Trächtigkeitstoxikose,
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– Vorbeugung des Festliegens,
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– Festliegen (downer cow syndrome).
Spezielle Indikationen beim Hund:
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– Nierenschädigung, mit beginnender Harnvergiftung (Urämie)
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– Aggressivität.
Spezielle Indikationen beim Schwein:
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– Futterintoxikation,
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– Vergiftungserscheinungen durch Endoparasitenbefall,
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– Allgemeininfektionen,
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– Zusatztherapie bei der Ödemkrankheit der Ferkel und Läufer.
Die Anwendung dieser homöopathischen Arzneispezialität in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung.
Bei schweren Formen dieser Erkrankung ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt.
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5. GEGENANZEIGEN
Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen, insbesondere gegen Pflanzen der Familie der Korbblütler oder einem der sonstigen Bestandteile des Präparates.
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6. NEBENWIRKUNGEN
Keine bekannt.
Hinweis: Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Falls Sie Nebenwirkungen bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
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7. ZIELTIERARTEN
Kaninchen, Kleinnager, Frettchen, Reptilien, Ziervögel, Tauben, Geflügel, Hunde, Katzen, Schafe, Ziegen, Kälber, Schweine, Rinder, Pferde.
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8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Art der Anwendung:
Zum Eingeben.
Choliren ReVet RV5 – Globuli für Tiere können in etwas Wasser aufgelöst oder mit dem Futter bzw. der Tränke eingegeben werden.
Dosierung:
Entsprechend der Tierart und in Abhängigkeit vom Körpergewicht beträgt die
Einzeldosis:
Kaninchen, Kleinnager,
Frettchen, Reptilien | ca. | 3 Globuli |
Ziervögel, Tauben | ca. | 3 Globuli |
Welpen, Katzen | ca. | 3 – 5 Globuli |
Hunde | ca. | 5–10 Globuli |
Schafe, Ziegen | ca. | 10 Globuli |
Kälber, Schweine
Rinder, Pferde
ca. 10–15 Globuli
ca. 15–20 Globuli
Größere Tierbestände (Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel) siehe: „Bestandsbehandlung“
Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigabe möglich ist, wie z.B. bei Kleinnagern, Ziervögeln und Reptilien, hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter Trinkwasser zur freien Aufnahme bewährt.
Häufigkeit und Dauer der Anwendung :
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richten sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie und dem vorliegenden Krankheitsbild.
In akuten Fällen:
Es wird 3–5 mal täglich eine Einzeldosis über 3–4 Tage verabreicht. Bei zunehmender Besserung seltener.
Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Besserung eintreten oder sich die Beschwerden verschlimmern, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden.
In chronischen Fällen:
Es wird 2 mal täglich eine Einzeldosis über 2–3 Wochen verabreicht. Bei zunehmender Besserung seltener.
Bestandsbehandlung:
10 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 2500 bis 7000 Broilern je nach Mastphase oder 1200 Legehennen oder 600 Puten, Gänsen etc. oder 120–140 Schafen oder 120 Läuferschweinen oder 60 Mastschweinen oder 25–35 Kühen oder Mastrindern.
42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen etc. oder 500–600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100–150 Kühen oder Mastrindern.
Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli- Menge kurz vor Gebrauch eine Lösung in kaltem bis lauwarmem Trinkwasser anzusetzen (z.B. 0,25 – 0,5 Liter für den Inhalt einer OP a 10 g Globuli bzw. 1–2 Liter für den Inhalt einer OP a 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlich eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Lösung zur Einspeisung in Tränke- Automaten oder zur Verabreichung als Aufguß auf Silagen (z.B. in Rinderbeständen).
Behandlung von Geflügelbeständen:
Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von ca. 20 Globuli/Liter.
Bei der OP a 10 g entspricht dies einer OP auf 60 Liter. 60 Liter reichen etwa für 2500 – 7000 Broiler oder ca. 1200 Legehennen oder ca. 600 Puten, Gänse, Enten etc.
Bei der OP a 42 g entspricht dies einer OP auf 250 Liter. 250 Liter reichen etwa für 10.000–30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten etc.
Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb einer Zeitspanne von 3 Stunden alle Tiere mindestens die einer Gabe entsprechende Arzneimenge aufnehmen werden.
Soll z.B. 2× pro Tag verabreicht werden, kann entsprechend 2× pro 24 Stunden jeweils 3 Stunden lang arzneihaltige Tränke angeboten werden usw.
Behandlung von Schweinebeständen:
Entsprechend einer Dosierung von 10–15 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 10 g Globuli für eine Arzneigabe bei 120 Läuferschweinen oder 60 ausgemästeten Schweinen oder Sauen bzw. 1 OP von 42 g Globuli für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 10 g auf 60 Liter bzw. 1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).
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9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Siehe unter Abschnitt Dosierung.
Bei Unklarheiten holen Sie bitte fachliche Beratung ein.
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10. WARTEZEIT
Null Tage.
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11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Nicht über 25°C lagern. Vor Wärme und Feuchtigkeit schützen.
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.
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12. BESONDERE WARNHINWEISE
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Bei längerer, nicht indizierter Anwendung von Homöopathika können Arzneimittelprüfsymptome auftreten.
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode Wie alle Arzneimittel während der Trächtigkeit, Laktation und Legeperiode nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt anwenden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn dieses homöopathische Arzneimittel gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.
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13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.
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14. GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE
{Monat JJJJ}
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15. WEITERE ANGABEN
Mehr Informationen über das Medikament Ziervogel - zum Eingeben über das Trinkwasser
Arzneimittelkategorie: homöopathika
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Anwendungsart Ziervogel - zum Eingeben über das Trinkwasser
: zum eingeben über das trinkwasser
Zulassungsnummer: 8-30049
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Dr. Reckeweg & Co GmbH Pharmazeutische Fabrik, Berliner Ring 32, 64625 Bensheim, Deutschland