Beipackzettel - Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft
Anwendung von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen oder angewendet haben, oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen oder anzuwenden.
Eine gleichzeitige Anwendung mit entwässernden Medikamenten (Diuretika) sollte unterbleiben. Die Empfindlichkeit für bestimmte Herzmedikamente (Digitalisglykoside) kann erhöht sein.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ nicht eingenommen werden.
Verkehrsstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Die Einnahme von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ hat keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen.
„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ enthält Alkohol, Saccharose und Parabene Dieses Arzneimittel enthält 3,6 Vol% Ethanol(Alkohol), dh. bis zu 0,18g – 0,54g pro Dosis, entsprechend 4,5 ml – 13,5 ml Bier, 1,9 ml – 5,7 ml Wein pro Dosis. Es besteht gesundheitliches Risiko für Patienten, die unter Alkoholismus leiden. Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden, sowie bei Kindern und Patienten mit erhöhtem Risiko aufgrund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.
Bitte nehmen Sie den Hustensaft erst nach Rücksprache mit einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist wegen des hohen Zuckergehaltes nicht für Diabetiker geeignet.
Die Parabene Methyl-4-Hydroxybenzoat (E218) und Propyl-4– Hydroxybenzoat (E216) können allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
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3. WIE IST „SOLVOPULMIN SCHLEIMLÖSENDER KINDERHUSTENSAFT“ EINZUNEHMEN?
Wenden Sie „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben, bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache an. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Zum Einnehmen.
Die empfohlene Dosis beträgt:
Kinder von 4 – 12 Jahren: bis zu 5 mal täglich 1 Teelöffel (5ml)
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene: bis zu 5 mal täglich 1 Esslöffel (15ml)
Anwendung bei Kindern:
„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 4 Jahren und nicht zur Langzeitanwendung bestimmt.
Dauer der Anwendung:
Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen.
Wenn Sie eine größere Menge von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ eingenommen haben, als Sie sollten
Bei langfristiger Anwendung oder hoher Dosierung kann es zu einer vermehrten Wasseransammlung im Gewebe mit Ödembildung und zu Störungen des Elektrolythaushaltes mit Kaliumverlusten kommen.
Wenn Sie die Einnahme von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Wie alle Arzneimittel kann „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Gelegentlich kann es zu Magen-Darm-Beschwerden, wie Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen kommen. Selten kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen (allerg. Reaktionen) mit Hautausschlägen kommen. Auch können Überempfindlichkeitsreaktionen mit z.B. Luftnot, Nesselsucht, sowie Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum auftreten. Die enthaltenen Parabene (p-Hydroxybenzoesäureester) können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.
Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ nicht nochmals eingenommen werden.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem anzeigen:
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 WIEN
ÖSTERREICH
Fax: + 43 (0) 50 555 36207
Website:
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
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5. WIE IST „SOLVOPULMIN SCHLEIMLÖSENDER KINDERHUSTENSAFT“ AUFZUBEWAHREN?
Nicht über 25°C lagern.
Flasche fest verschlossen halten.
Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.
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6. INHALT DER PACKUNG UND WEITERE INFORMATIONEN
Mehr Informationen über das Medikament Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft
Arzneimittelkategorie: apothekeneigene
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 5-02441
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Jauntal-Apotheke Dr. Klaus Bauer e.U., Bleiburger Straße 16, 9141 Eberndorf, Österreich