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A.Moll's Vierjahreszeitentee - Abführtee

Dostupné balení:

Beipackzettel - A.Moll's Vierjahreszeitentee - Abführtee

Lesen Sie die gesamte Gebrauchsinformation sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie

Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee jedoch vorschriftsmäßig eingenommen werden.

– Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.

– Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder innerhalb einer Woche keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

WAS IST A. MOLL’S VIERJAHRESZEITENTEE - ABFÜHRTEE UND WOFÜR WIRD ER ANGEWENDET?

A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee ist eine Teemischung mit abführender Wirkung.

Er wird angewendet zur kurzfristigen Behandlung von Verstopfung.

A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee ist nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet.

WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG VON A. MOLL’S VIERJAH­RESZEITENTEE – ABFÜHRTEE BEACHTEN?

A. Moll’s Vierjahreszeitentee - Abführtee darf nicht angewendet werden,

– wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Fenchel oder Sellerie und gegenüber Korbblütlern wie z.B. Löwenzahn,

– bei Darmverschluss,

  • – bei akut entzündlichen Erkrankungen des Darms,

  • – bei Magen- und Darmgeschwüren,

  • – bei Entzündungen oder Verschluss der Gallenwege,

  • – bei schweren Lebererkrankungen sowie bei Leberzirrhose,

  • – bei Zuckerkrankheit (Diabetes),

  • – bei schweren Einschränkungen der Nierenfunktion,

  • – bei Bauchschmerzen unbekannter Ursache,

  • – bei schwerem Flüssigkeitsmangel im Körper mit Wasser- und Salzverlusten,

  • – von Kindern unter 18 Jahren,

  • – während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von A. Moll’s Vierjahreszeitentee - Abführtee ist erforderlich:

  • – A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee ist nur zur kurzfristigen Behandlung bei Verstopfung bestimmt und darf ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche angewendet werden.

  • – Eine über die kurz andauernde Anwendung hinausgehende Einnahme von Abführmitteln kann zu einer Verstärkung der Darmträgheit führen.

  • – A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee soll nur dann eingesetzt werden, wenn die Verstopfung durch eine Ernährungsumste­llung oder durch Quellstoffpräparate nicht zu beheben ist.

  • – Bei krampfartigen Bauchscherzen, Blutbeimengungen im Stuhl oder Fieber ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

  • – Wenn Sie unter einer hormonabhängigen Erkrankung (z.B. einem östrogenabhängigen Tumor) leiden, sollten Sie A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee nur nach Rücksprache mit einem Arzt anwenden.

Bei Anwendung von A. Moll’s Vierjahreszeitentee - Abführtee mit anderen Arzneimitteln

Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.

Bei andauerndem Gebrauch oder Missbrauch kann Kaliummangel auftreten, wodurch es zu einer Verstärkung der Wirkung bestimmter den Herzmuskel stärkender Arzneimittel (Herzglykoside) sowie zu einer Beeinflussung der Wirkung von Mitteln gegen Herzrhythmusstörun­gen kommen kann. Die Kaliumverluste können durch gleichzeitige Anwendung von bestimmten Arzneimitteln, die die Harnausscheidung steigern (Saluretika), von Cortison und cortisonähnlichen Substanzen (Nebennierenrin­densteroide) verstärkt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auch für vor kurzem angewandte Arzneimittel gelten können.

Schwangerschaft und Stillzeit

A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

WIE IST A. MOLL’S VIERJAHRESZEITENTEE - ABFÜHRTEE ANZUWENDEN?

Zur Einnahme nach Bereitung eines Aufgusses.

Für eine Tasse wird 1 gehäufter Teelöffel Tee mit siedendem Wasser (ca. 250 ml) übergossen, bedeckt etwa 10 Minuten stehengelassen und dann abgeseiht.

Erwachsene:

Den Teeaufguss möglichst abends vor dem Schlafengehen trinken.

Die individuell richtige Dosierung ist die geringste, die erforderlich ist, um einen weich geformten Stuhl zu erhalten.

A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee darf ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche angewendet werden

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung von A. Moll’s Vierjah­reszeitentee – Abführtee haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

In Einzelfällen können allergische Reaktionen auftreten. In Einzelfällen sind krampfartige Magen-Darm-Beschwerden möglich, in diesen Fällen ist eine Dosisreduktion erforderlich. Durch Abbauprodukte kann es zu einer intensiven Gelbfärbung oder rotbraunen Verfärbung des Harns kommen, die aber vorübergehend und harmlos ist. In seltenen Fällen kann es bei besonders empfindlichen Personen zu Magenbeschwerden durch übermäßige Magensäurebildung kommen.

Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine weiteren Nebenwirkungen zu erwarten.

Bei andauerndem Gebrauch oder Missbrauch können auftreten:

  • – erhöhter Verlust von Wasser und Salzen, insbesondere Kaliumverluste;

  • – Ausscheidung von Einweiß und Blut im Harn;

  • – Dunkelfärbung der Darmschleimhaut

  • – vermehrte Wasseransammlung im Gewebe, Bluthochdruck, Muskelschwäche und Herzrhythmusstörun­gen.

WIE IST A. MOLL’S VIERJAHRESZEITEN - ABFÜHRTEE AUFZUBEWAHREN?

Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

WEITERE INFORMATIONEN

Was A. Moll’s Vierjahreszeiten - Abführtee enthält

100 g enthalten: Sennesblätter 30 g, Fenchelfrüchte 30 g, Klettenwurzel 5 g, Löwenzahnwurzel 5 g, Süßholzwurzel 30 g.

Reg.Nr. APO-5–02253

Diese Gebrauchsinfor­mation wurde zuletzt genehmigt im Juni 2010

Mehr Informationen über das Medikament A.Moll's Vierjahreszeitentee - Abführtee

Arzneimittelkategorie: apothekeneigene
Suchtgift: Nein
Psychotrop: Nein
Zulassungsnummer: 5-02253
Rezeptpflichtstatus: Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Abgabestatus: Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Inhaber/-in:
Apotheke Zum weißen Storch, Tuchlauben 9, 1010 Wien, Österreich